Die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Sie zahlen einen Kostenbeitrag pro Tag oder einen Selbstbehalt.
Wenn Sie pflichtversichert sind, beträgt der Kostenbeitrag im Jahr 2020 pro Tag 13 Euro (bis zu 28 Tage).
Mitversicherte Patienten und Patientinnen zahlen einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist unterschiedlich je nach Krankenhaus und liegt im Jahr 2021 zwischen 17,00 Euro und 23,60 Euro. Fragen Sie bitte im Krankenhaus, wie hoch der Selbstbehalt für mitversicherte Patienten und Patientinnen ist.
Begleitpersonen von Kindern zahlen ab dem 6. Lebensjahr des Kindes einen Unkostenbeitrag von 21 Euro pro Tag (Landeskliniken).
Für chronisch kranke Kinder bis zum 14. Lebensjahr muss keine Begleitgebühr bezahlt werden, wenn eine ärztliche Bestätigung durch die behandelnde Abteilung vorgelegt wird.
Frau & Arbeit gGmbH, Sterneckstraße 31, 5020 Salzburg
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