Versicherung
Die e-card
Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine e-card zur Bestätigung, dass Sie krankenversichert sind.
Durch die e-card weiß ein Arzt oder eine Ärztin, ob Sie krankenversichert sind.
Durch die e-card weiß ein Arzt oder eine Ärztin, ob Sie krankenversichert sind.
Nehmen Sie die e-card und Ihren Reisepass/Identifikationskarte immer mit,
wenn Sie zu einem Arzt/einer Ärztin, ins Krankenhaus oder die Apotheke gehen!
wenn Sie zu einem Arzt/einer Ärztin, ins Krankenhaus oder die Apotheke gehen!
Sie dürfen die e-card nicht an andere Personen weitergeben!
Für die e-card zahlen alle Versicherten der ÖGK ein jährliches Serviceentgelt (EUR 13,80 im Jahr 2024).
Der/die Arbeitgeber:in überweist diese Summe direkt an die Versicherung!
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer e-card wenden Sie sich bitte an den e-card Kundenservice
T +43 50766 178049
E-card und Versicherungsnummer
Vorne auf der e-card stehen Ihr Name und Ihre Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer
hat insgesamt 10 Ziffern: die ersten 4 Ziffern und das Geburtsdatum mit 6 Ziffern (Tag, Monat, Jahr; 090297 für 09. Februar 1997).
Die Rückseite der e-card ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Mit der Europäischen Krankenversicherungs-
karte können Sie in den meisten europäischen Ländern von einem Arzt oder einer Ärztin oder im Spital behandelt werden.
Europäische Krankenversicherungskarte in Österreich
Mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie in Österreich genauso medizinisch behandelt werden
wie Menschen, die in Österreich versichert sind. Je nach Land müssen Sie die Behandlung vielleicht zunächst selbst bezahlen.
Wenn Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte haben, fragen Sie bei der Gesundheitsbehörde zuhause nach einer Bestätigung Ihrer Krankenversicherung (E-Mail oder Fax).