Versicherung

Die e-card

 

Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine e­-card zur Bestätigung, dass Sie kranken­versichert sind.
Durch die e-card weiß ein Arzt oder eine Ärztin, ob Sie krankenver­sichert sind.
Nehmen Sie die e-card und Ihren Reisepass/Identifikationskarte immer mit,
wenn Sie zu einem Arzt/einer Ärztin, ins Krankenhaus oder die Apotheke gehen!
 
Sie dürfen die e-card nicht an andere Personen weitergeben!
 
Für die e-card zahlen alle Versicherten der ÖGK ein jährliches Serviceentgelt (EUR 13,80 im Jahr 2024).
Der/die Arbeit­geber:in überweist diese Summe direkt an die Versicherung!
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer e-card wenden Sie sich bitte an den e-card Kundenservice
T +43 50766 178049

E-­card und Versicherungsnummer

Vorne auf der e-card stehen Ihr Name und Ihre Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer
hat insgesamt 10 Ziffern: die ersten 4 Ziffern und das Geburtsdatum mit 6 Ziffern (Tag, Monat, Jahr; 090297 für 09. Februar 1997).

Die Rückseite der e-card ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Mit der Europäischen Krankenversicherungs-
karte können Sie in den meisten europäischen Ländern von einem Arzt oder einer Ärztin oder im Spital behandelt werden.
 

Europäische Krankenversicherungskarte in Österreich

Mit einer Europäischen Krankenver­sicherungskarte können Sie in Österreich genauso medizinisch behandelt werden
wie Menschen, die in Österreich ver­sichert sind. Je nach Land müssen Sie die Behandlung vielleicht zunächst selbst bezahlen.
Wenn Sie keine Europäische Kranken­versicherungskarte haben, fragen Sie bei der Gesundheitsbehörde zuhause nach einer Bestätigung Ihrer Kranken­versicherung (E-Mail oder Fax).