Menschen in medizinischen Notsituationen müssen in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt werden, egal ob sie versichert sind oder nicht. Der Patient oder die Patientin muss die Kosten für die Behandlung ersetzen. Sie erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung.
Wenn die Situation nicht lebensbedrohlich ist, gibt es keine Behandlungspflicht.