Arzt
Wer zahlt für den Arztbesuch?
Kassenarzt oder Kassenärztin
Ein Kassenarzt oder eine Kassenärztin hat einen Vertrag mit einer oder mehreren
gesetzlichen Krankenkassen. In dem Vertrag mit der Krankenkasse ist festgelegt,
welche ärztlichen Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden.
gesetzlichen Krankenkassen. In dem Vertrag mit der Krankenkasse ist festgelegt,
welche ärztlichen Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden.
Die Kasse bezahlt den Arzt oder die Ärztin. Für bestimmte ärztliche Leistungen müssen Sie
möglicherweise selbst bezahlen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie vorher informieren, wenn Sie eine ärztliche Leistung
selbst bezahlen müssen.
möglicherweise selbst bezahlen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie vorher informieren, wenn Sie eine ärztliche Leistung
selbst bezahlen müssen.
Wahlarzt oder Wahlärztin
Ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin hat keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Er oder sie kann das Honorar selbst bestimmen, aber er oder sie muss sich an die Empfehlungen
der Ärztekammer halten.
Er oder sie kann das Honorar selbst bestimmen, aber er oder sie muss sich an die Empfehlungen
der Ärztekammer halten.
Als Patient oder Patientin bezahlen Sie die Rechnung zuerst selbst. Sie können bei Ihrer Krankenkasse
einen Teil der Kosten zurückbekommen, wenn Sie einen Antrag stellen. Fragen Sie beim Wahlarzt oder
bei der Wahlärztin vorher, wie hoch das Honorar sein wird und wie hoch der Vertragstarif
der Krankenkasse ist.
einen Teil der Kosten zurückbekommen, wenn Sie einen Antrag stellen. Fragen Sie beim Wahlarzt oder
bei der Wahlärztin vorher, wie hoch das Honorar sein wird und wie hoch der Vertragstarif
der Krankenkasse ist.
Achten Sie darauf, dass Ihr Wahlarzt oder Ihre Wahlärztin auf der Rechnung alle erbrachten Leistungen
im Detail beschreibt. Pauschalrechnungen können für Sie ein Nachteil sein!
im Detail beschreibt. Pauschalrechnungen können für Sie ein Nachteil sein!
Privatordination
Bei Privatordinationen gibt es kein Recht auf Kostenrückerstattung. Manchmal haben Ärzte oder Ärztinnen
einen Kassenvertrag und zusätzlich eine „Privatordination“. Bei den Privat-Honoraren gibt es keine
Ober- oder Untergrenze.
einen Kassenvertrag und zusätzlich eine „Privatordination“. Bei den Privat-Honoraren gibt es keine
Ober- oder Untergrenze.
Vereinbaren Sie in jedem Fall mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin
die Höhe des Honorars bereits vor Behandlungsbeginn.
die Höhe des Honorars bereits vor Behandlungsbeginn.
Die Krankenkassen teilen das Kalenderjahr (12 Monate) für die Abrechnung mit Ärzten und Ärztinnen
in 4 Quartale ein (je 3 Monate).
1. Quartal Januar, Februar, März
2. Quartal April, Mai, Juni
3. Quartal Juli, August, September
4. Quartal Oktober, November, Dezember