Versicherung

Pflichtversichert, Mitversichert
oder Selbstversichert

KV Krankenversichert
UV Unfallversichert
PV Pensionsversichert

Wo Sie versichert sind, hängt von der Art Ihrer Arbeit ab.

Pflichtversicherung
KVUVPV

  • Wer selbst über der Geringfügigkeitsgrenze erwerbstätig ist, muss versichert sein.
  • ­Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der Versicherung anmelden. Der Beitrag hängt vom Einkommen ab.
  • Selbstständige müssen sich für die Pflichtversicherung anmelden.

Mitversicherung

KVUV

  • Wer in Österreich lebt
  • Wer selbst pflichtversichert ist, kann Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichern,
    wenn diese kein eigenes Einkommen haben oder in Ausbildung sind.
  • Sie müssen Ihre Familienmitglieder selbst bei der Krankenversicherung zur Mitversicherung anmelden.

Selbstversicherung

KVUVPV

  • Wer in Österreich lebt
  • Wer nicht pflichtversichert ist
  • Wer geringfügig beschäftigt ist (ohne Versicherungspflicht)
  • Wer in Österreich studiert
  • Wer sein behindertes Kind pflegt
  • Wer Angehörige pflegt
kann sich bei der ÖGK unter bestimmten Voraussetzungen selbst versichern.
Die Monatsbeiträge liegen im Jahr 2024 zwischen EUR 69,19 und EUR 495,58. Die Voraussetzungen werden individuell geprüft.
 
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Salzburg
Sonderversicherung
Engelbert-Weiß-Weg 10, 5020 Salzburg
T +43 50766- 174000