Arzt
Hilfreiche Informationen
Krankmeldung in der Arbeit
Wenn Sie krank sind, müssen Sie sich so bald wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden.
Ein Arbeitgeber kann gleich am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung verlangen.
Ein Arbeitgeber kann gleich am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung verlangen.
Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin um eine Krankmeldung für den Arbeitgeber,
wenn Sie länger als 3 Tage krank sind. Lassen Sie sich krankschreiben, sonst können Sie
Ihren Anspruch auf das Krankengeld verlieren. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht informieren,
wenn Sie länger als 3 Tage krank sind. Lassen Sie sich krankschreiben, sonst können Sie
Ihren Anspruch auf das Krankengeld verlieren. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht informieren,
können Sie entlassen werden!
Beim Frauenarzt/bei der Frauenärztin
Besuch beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin: leicht erklärt.
Alle Informationen für Mädchen zum ersten Besuch beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin:
Alle Informationen für Mädchen zum ersten Besuch beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin:
Früherkennung von Brustkrebs
Unter der Hotline +43800 500 181 (Mo–Fr, 8–18 Uhr) ist Beratung zum Thema Brustkrebsvorsorge auch in
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch und Englisch möglich.
Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch und Englisch möglich.
Wenn Sie zwischen 45 und 69 Jahren alt sind, ist Ihre e-card automatisch für eine Mammografie zur Früherkennung
alle zwei Jahre freigeschaltet. Frauen zwischen 40 und 44 Jahren und über 70 Jahren können bei der Hotline eine Einladung
anfordern oder sich online zum Brustkrebs-Früherkennungsprogramm anmelden.
Informationen für Frauen
FrauenGesundheitsZentrum Salzburg
Information, Beratung und Unterstützung in gesundheitlichen und psychologischen Fragen für Frauen und Mädchen.
Alpenstraße 48/1. Stock, 5020 Salzburg
✆ +43662 44 22 55
Informationen in anderen Sprachen
Auf der Webseite „Gesund werden. Wo bin ich richtig“ gibt es Informationen in anderen Sprachen.